Entsprechend der Zielsetzung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern (LEP), erneuerbare Energien verstärkt zu erschließen und zu nutzen, sollte auf einer bisherigen Kies- und Sandabbaufläche nördlich einer bestehenden Photovoltaik-Freiflächenanlage eine neue Photovoltaik-Freiflächenanlage errichtet werden. Der Stadtrat der Stadt Geisenfeld fasste daher im Jahr 2019 einen Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans sowie zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan. Die Bauleitpläne wurden im Juli 2021 nach Genehmigung und Satzungsbeschluss wirksam.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 43 und des Bebauungsplanes Nr. 102 beläuft sich auf rund 4 ha. Die Fläche diente als Kies- und Sandabbaufläche mit anschließender Verfüllung und Rekultivierung. Der für die beanspruchte Fläche erforderliche Kompensationsbedarf wird sowohl auf Flächen innerhalb als auch außerhalb des Geltungsbereichs erbracht.
Im Parallelverfahren zur FNP-Änderung wurde der Bebauungs- und Grünordnungsplan erstellt, womit sich der Bebauungs- und Grünordnungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelte.