Entsprechend der Zielsetzung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern (LEP), erneuerbare Energien verstärkt zu erschließen und zu nutzen, sollte auf einer bereits rekultivierten Kiesabbaufläche im Norden des Gewerbegebietes Garching-Hochbrück eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichtet werden. Anlass war nicht zuletzt der Wille der Stadt Garching, die Energiegewinnung durch Solarenergie zu steigern und dadurch den Anteil erneuerbarer Energien im Gemeindegebiet zu erhöhen.
Der Stadtrat Garching fasste daher einen Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans, welche i.d.F. von 12.2021 im November 2022 genehmigt wurde. Ebenso wurde der Beschluss zur Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan gefasst, welcher im Dezember 2022 als Satzung beschlossen wurde.
Das Planungsgebiet befindet sich auf den verfüllten und abschließend rekultivierten Flächen einer ehemaligen Kiesgrube. Hierbei beläuft sich der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung auf rund 6,9 ha. In den Geltungsbereich des Bebauungsplans, welcher im Parallelverfahren erstellt wurde, wurde zudem der notwendige externe Ausgleich mit aufgenommen – auch diese Flächen im Gemeindegebiet Garching – wodurch der BP- Geltungsbereich rund 7,7 ha umfasst.
Die Solaranlage wurde 2023 in Betrieb genommen.