Grafik Navigation anzeigen

SO „Photovoltaikanlage ehemalige Kiesgrube“, Stadt Garching b. München

Projekt
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 186 mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan & 1. Änderung des Flächennutzungsplans
Auftraggeber
Stadt Garching bei München
Projektdauer
2020 - 2022
Blick von Südost auf die Solaranlage im Januar 2024
Erläuterung

Entsprechend der Zielsetzung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern (LEP), erneuerbare Energien verstärkt zu erschließen und zu nutzen, sollte auf einer bereits rekultivierten Kiesabbaufläche im Norden des Gewerbegebietes Garching-Hochbrück eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichtet werden. Anlass war nicht zuletzt der Wille der Stadt Garching, die Energiegewinnung durch Solarenergie zu steigern und dadurch den Anteil erneuerbarer Energien im Gemeindegebiet zu erhöhen.
Der Stadtrat Garching fasste daher einen Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans, welche i.d.F. von 12.2021 im November 2022 genehmigt wurde. Ebenso wurde der Beschluss zur Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan gefasst, welcher im Dezember 2022 als Satzung beschlossen wurde.
Das Planungsgebiet befindet sich auf den verfüllten und abschließend rekultivierten Flächen einer ehemaligen Kiesgrube. Hierbei beläuft sich der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung auf rund 6,9 ha. In den Geltungsbereich des Bebauungsplans, welcher im Parallelverfahren erstellt wurde, wurde zudem der notwendige externe Ausgleich mit aufgenommen – auch diese Flächen im Gemeindegebiet Garching – wodurch der BP- Geltungsbereich rund 7,7 ha umfasst.

Die Solaranlage wurde 2023 in Betrieb genommen.

Blick von Westen auf die Abstandsflächen zum Gehölz im Januar 2024

Blick von Südost auf die Solaranlage im Januar 2024

Vorab angesät: Wiesenfläche im Mai 2022

Vorhabenbezogenem Bebauungsplan Nr. 186 mit Vorhaben- und Erschließungsplan – Satzungsbeschluss Stand 12.2022

Auszug aus 1. FNP-Änderung für das „Sondergebiet Photovoltaikanlage ehemalige Kiesgrube“, Feststellung – Stand 12.2021