Entsprechend der Zielsetzung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern (LEP), erneuerbare Energien verstärkt zu erschließen und zu nutzen, sollte auf einer bisherigen Kies- und Sandabbaufläche eine neue Photovoltaik-Freiflächenanlage errichtet werden. Ebenso sollte für die bestehende Aufbereitungsanlage zur Aufbereitung von Spezialerden, Hackschnitzelerzeugung und Bauschutt-Recycling in Form eines Sondergebietes ein dauerhaftes Existenzrecht geschaffen werden.
Der Geltungsbereich von rd. 10 ha umfasste somit die Ausweisung eines Sondergebiets für Freiflächenphotovoltaik kombiniert mit einem Sondergebiet für die Aufbereitung von Spezialerden (Recyclinganlage zur Aufbereitung von Spezialerden, Hackschnitzelerzeugung und Bauschuttrecycling) auf einem durch den Sand- und Kiesabbau sowie Spezialerdenherstellung vorgeprägten Standort.
Der Gemeinderat Attenhofen fasste daher im Jahr 2019 einen Beschluss, ein Bauleitplanverfahren einzuleiten. Neben der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplan wurde parallel dazu der Flächennutzungsplan entsprechend geändert. Die Bauleitpläne wurden im April 2020 mit Genehmigung und Satzungsbeschluss wirksam.