Nachdem der Kiesabbau am Hollerner See zu Ende ging, musste im Rahmen der Standortverlegung des Kieswerkes ein Ersatzstandort gefunden werden. Dieser wurde im Echinger Süden ausgewiesen, wofür wir auch den Antrag auf Nassabbau mit Wiederverfüllung und Rekultivierung planten. (> Verlinkung!). Für den Betrieb des neuen Kieswerkes mit Sieb-, Wasch-, und Brecheranlagen sowie den benötigten Baggern, Radladern, etc. war die Erstellung eines Antrages nach BImSchG §4 Abs. 1 erforderlich.
Aus dem alten Kieswerk – Werk am Hollerner See – kommen verschiedene Anlagenteile auf dem neu geplanten Werksgelände wieder zum Einsatz. Zusätzlich war das gesamte Betriebsgelände mit sämtlichen Bauten und Anlagen – Büro- & Sozialräume, Werkstatthalle, Disposition/Fahrzeugwaage, Betriebstankstelle – Gegenstand des Antrags, da diese in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Betrieb des Kieswerks stehen.
Ergänzend zu einer ausführlichen textlichen Erläuterung, Plänen, bauordnungsrechtlichen Unterlagen waren auch eine schallschutztechnische Untersuchung, eine FFH-Vorprüfung sowie eine Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) betreffend den geplanten Kiesabbau Teil der Antragsunterlagen.