Für das Kieswerk am Hollerner See wurde ein Ersatzstandort benötigt. Dieser wurde im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens, einer FNP-Änderung sowie mit der Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplans im südlichen Gemeindegebiet von Eching nahe der Autobahn A9 ausgewiesen. Für das Kieswerk mit Brecheranlage wurde ein eigenständiger BImSchG-Antrag erarbeitet.
Auf der zuvor landwirtschaftlich extensiv genutzten Fläche wurde ein Nasskiesabbau mit Grundwasserfreilegung und anschließender Wiederverfüllung genehmigt. Dabei wird die Grube als wandernde Grube betrieben, d.h. Abbau, Verfüllung und Rekultivierung laufen parallel von Süden nach Norden. Die Flächen werden wiederverfüllt zur Gewährleistung der Flugsicherheit (Vermeidung von Vogelschlag). Die Verfüllung erfolgt gem. dem ‚Leitfaden für die Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen‘.
Nach Abschluss der Nutzung sollen sich die Flächen wieder in die Landschaft einfügen. Dazu werden Lebensräume gemäß dem bestehenden Heideflächenkonzept eingerichtet: Extensiv bewirtschaftete Wiese entlang der Straßen, extensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen auf dem Restgelände. Als Besonderheit wurde gleich zu Beginn des Abbaus im nördlichen Bereich eine Magerrasenfläche geschaffen, als Triebweg für Schafe und Wanderweg für Wechselkröten.
Im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung wird der Abbaubetrieb in artenschutzrechtlichen Belangen durch unser Büro bis zum Abschluss der Rekultivierung begleitet. Zudem unterstützen wir das Unternehmen bei der zukünftigen Erweiterung. Hierfür wurde in 2023 ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis eingereicht, für welchen derzeit das Genehmigungsverfahren läuft.