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GI/GE – Puttenhausen, Stadt Mainburg; Satzung 11.2021

Projekt
Bebauungsplan und Grünordnungsplan „GI/GE – Puttenhausen“, Deckblatt Nr. 1 und 2 & Änderung des Flächennutzungsplans und Landschaftsplans mit Deckblatt Nr. 124 und 134
Auftraggeber
Stadt Mainburg, Landkreis Kelheim
Projektdauer
DB I + 124: 2016 – 2017 / DB II + 134: 2019 - 2021
Bebauungsplan und Grünordnungsplan „GI/GE – Puttenhausen - Deckblatt 2" - Stand 11.2021 (Satzung)
Erläuterung

In Puttenhausen wird seit 1903 Lehm abgebaut und zu Ziegeln gebrannt. Seit 1983 betreibt ein großer Ziegelhersteller diesen Standort zur Rohstoffgewinnung und Produktion. Die Stadt Mainburg sah die Notwendigkeit, der weiteren Entwicklung dieses Industriestandorts einen bauplanungsrechtlichen Rahmen für eine städtebaulich geordnete Weiterentwicklung des Industriegebietes zu geben.
Das Planungsgebiet liegt im Ortsteil Puttenhausen, Stadt Mainburg, Landkreis Kelheim. Es umfasst das bestehende Werksgelände der Ziegelei, bereits wiederverfüllte Flächen, im Abbau befindliche sowie zukünftige Abbauflächen.

Hierzu beschloss der Stadtrat im Jahr 2016 für diesen Bereich sowohl den Flächennutzungsplan als auch den Landschaftsplan mit Deckblatt Nr. 124 zu ändern. Die Bauleitpläne mit Deckblatt Nr. 134  wurden im 11.2021 genehmigt und wirksam. Im Parallelverfahren wurde der Bebauungs- und Grünordnungsplan „GI/GE Puttenhausen“ aufgestellt und ab 2019 mit Deckblatt Nr. 2 an neue Erfordernisse angepasst. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungs- und Grünordnungsplan „GI/GE – Puttenhausen“ Deckblatt Nr. 2 wurde vom Stadtrat am 10.11.2021 gefasst.

Flächennutzungsplan „GI/GE – Puttenhausen“, Deckblatt Nr. 134 – Stand 11.2021 (rechtswirksam)

Landschaftsplan „GI/GE – Puttenhausen“ – Stand 11.2021 (rechtswirksam)