Dieser Familienbetrieb betreibt seit Jahren am Randbereich eines kleinen Ortes im Landkreis Neumarkt i.d. Oberpfalz ein Baugeschäft mit Zimmerei. Auf den betriebseigenen Baustellen fallen Bauschutt, Humus und Erdaushub an, die bis zur weiteren Verwendung / Aufbereitung auf dem Betriebsgelände gelagert werden sollen. Auch zugekaufter Naturstein in verschiedenen Körnungen soll zwischengelagert werden.
Die Zwischenlagerung von Bauschutt war schon mit einem älteren Bescheid genehmigt, jedoch lag bislang für das Aufbereiten noch keine Genehmigung vor. So soll zukünftig Bauschutt mit einem mobilen Brecher aufbereitet und das gebrochene Material bis zur weiteren Verwendung auf dem Betriebsgelände zwischengelagert werden dürfen. Im Zuge der Neugenehmigung sollten zudem die genehmigten Einsatzstoffe um ‚Boden und Steine‘ ergänzt werden, was in Summe eine wesentliche Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen nach §16 BImSchG darstellte.
Daher wurde im Jahr 2024 eine „Immissionsschutzrechtliche Genehmigung“ für die vorgenannten Themen beantragt und im Jahr 2025 genehmigt. Im Parallelverfahren wurde die wasserrechtliche Erlaubnis zur Versickerung von Niederschlagswasser durch den Planer des bisherigen Wasserrechtsantrags zur Änderung beantragt.
Mit einem Bebauungsplan wurde im Jahr 2022 die Voraussetzungen für erweiterte Lagerkapazitäten sowie Verkehrs- und Manipulationsflächen geschaffen und ein sonstiges Sondergebiet „Baufirma, Bauschutt, Recycling, Aushub- und Humuszwischenlagerplatz“ ausgewiesen. Die beantragten Zwischenlagerflächen und die Fläche zum Betrieb des mobilen Brechers liegen auf der Fläche des Sondergebiets SO2.