Der Gemeinderat von Taufkirchen hat in seiner Sitzung im Oktober 2023 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 106 „Freiflächenphotovoltaikanlage nähe A995“ mit integriertem Grünordnungsplan gefasst sowie zur 31. Änderung des Flächennutzungsplans für diesen Bereich gefasst.
Ziel der Planung ist die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf einer bislang intensiv landwirtschaftlich genutzten Fläche nähe der A995 und der Tegernseer Landstraße, um die Energiegewinnung durch Solarenergie zu steigern und dadurch den Anteil erneuerbarer Energien im Gemeindegebiet zu erhöhen. Ziel ist die Festsetzung eines Sondergebiets (SO) mit der Zweckbestimmung „Nutzung der solaren Strahlungsenergie (Photovoltaik) und Energiespeicher“.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung beläuft sich auf ca. 21,9 ha. In den Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplans, welcher im Parallelverfahren erstellt wird, wird zudem der notwendige externe Ausgleich für nötige CEF- Flächen mit 4 ha aufgenommen, sodass er eine Gesamtgröße von rd. 25,9 ha umfasst. Der Errichtung der PV-Anlage sowie die Anlage der zugehörigen CEF-Flächen durch Maßnahmen in unmittelbarer räumlicher Nähe erfolgt 2-phasig.
Im Dezember 2025 wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 106 „Freiflächenphotovoltaikanlage nähe A995“ in der Fassung vom 09.12.2025 als Satzung beschlossen. Zudem wurde der Entwurf der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 09.12.2025 festgestellt; der Feststellungsbeschluss wurde mit Erhalt der Genehmigung durch das Landratsamt München im Januar 2026 öffentlich bekanntgemacht.