Im Jahr 2024 wurde der Abbau von Kies und Sand auf dieser Fläche mit einem Planungsumgriff von rd. 7,9 ha im Landkreis Ebersberg genehmigt. Auch diese Genehmigungsplanung hatten wir begleitet.
Nach Abbaubeginn im Jahr 2025 zeigte sich, dass das gewonnene Material in der ursprünglichen Form nicht den am Markt geforderten Qualitätsanforderungen entspricht. Zudem besteht ein erheblicher Teil des Lagerstättenvorrats aus Nagelfluh, der ohne Aufbereitung nicht verkauft werden kann.
Hierfür muss das Abbaumaterial durch Sieben und Brechen aufbereitet werden, wofür ein Antrag auf Aufstellung und Betrieb der für die Aufbereitung benötigten (mobilen) Nebenanlagen erforderlich war. In Abstimmung mit dem Landratsamt konnte dies im September 2025 als Tektur und nicht als BImSchG-Antrag beantragt werden. Der Bescheid wurde zügig im November 2025 erteilt.
Nach Beendigung des Abbaus erfolgt eine Wiederverfüllung. Im Zuge der Rekultivierung wird das ortsbildprägende Grünland mit Weidenutzung gemäß dem Ausgangszustand wiederhergestellt werden.