Im Geltungsbereich dieser BImSchG-Genehmigung befindet sich eine Sandgrube, für welche der Antragsteller eine abgrabungsrechtliche Genehmigung besitzt. Der Abbau ist bereits abgeschlossen und die technische Sorptionsschicht eingebaut. Die Sandgrube ist in Teilen verfüllt und die Verfüllung schreitet langsam voran.
Es ist eine Verfüllung mit anteilig Bauschutt genehmigt. Hierfür werden u.a. Bau- und Abbruchabfälle (Beton, Ziegel und Gemische aus Beton, Ziegel und Keramik; die keine wassergefährdenden Stoffe enthalten) von eigenen Baustellen des Antragstellers angeliefert. Diese sollen zur Schonung der natürlichen Ressourcen und zur CO2 -Einsparung bei entsprechender Eignung durch Recycling als Sekundärbaustoff (Recyclingbaustoff) wieder in den Stoffkreislauf der Bauwirtschaft zurückgeführt werden.
Im Sinne der Nachhaltigkeit wurde daher im Rahmen einer Genehmigungsplanung nach Bundes-Immissionsschutz-Gesetz eine Aufbereitungsgenehmigung beantragt und im Jahr 2024 erteilt.
Für die Aufbereitung ist die Aufstellung eines Brechers nötig, um das Material zu zerkleinern sowie bei Bedarf in der zugehörigen Siebanlage zu klassieren. In räumlicher Nähe zum Brecher sind Lagerflächen erforderlich, um das zu recycelnde sowie aufbereitete Material zeitweise zu lagern, bevor es zur weiteren Verwendung abtransportiert wird. Das Ziel ist eine Zertifizierung des Materials für den Straßen- und insbes. Hochbau als RC1-Material (gem. Ersatzbaustoffverordnung).
Die BImSchG-Anlage ist so befristet, dass die ordnungsgemäße Rekultivierung der Grube nach Abschluss der Verfüllung fristgerecht umgesetzt werden kann. Das Brechen erfolgt nur an wenigen Tagen im Jahr; hierfür sind wir mit der ökologischen Baubegleitung beauftragt.