Projekt: Hauptbetriebsplan gem. § 52 Abs. 1 Bundesberggesetz / Antrag auf Kiesabbau im Trockenabbauverfahren mit Wiederverfüllung & Rekultivierung, bei Schweitenkirchen
Zeitraum: 2020 – 2021
Um den Bedarf an Sanden und Kiesen aus einer eigenen Grube zu decken, suchte ein regionaler Garten- und Landschaftsbaubetrieb schon seit einiger Zeit nach einer geeigneten Fläche in der Nähe seines Betriebes.
Der nun geplante Trockenabbau, d.h. ein Abbau ohne Eingriff in das Grundwasser, liegt im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm. Die zum Abbau beantragte Fläche umfasst rund 1,3 ha; hiervon werden abzüglich der Sicherheitsabstände nur auf rund 0,95 ha tatsächlich Kies und Sand abgebaut werden. Nach Durchführung einer vom Landratsamt geforderten Bodenschätzung gemäß Bundesberggesetz (BbergG) wurde aufgrund des Quarzgehaltes des Rohstoffes der Abbau in Form eines ‚Hauptbetriebsplans‘ über das Bergamt Südbayern eingereicht und Ende 2021 genehmigt.
Die gesamte Fläche, welche bislang land- sowie fortwirtschaftlich genutzt wird, soll nach Abbau gemäß der ursprünglichen Topographie wieder verfüllt und wieder als Acker- und Wald-Flächen mit Ergänzung von Saum- und Strauchflächen rekultiviert werden.
Neben der bergrechtlichen Untersuchung sind auch ein Hydrogeologisches Gutachten sowie eine Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Teil der Antragsunterlagen, welche neben der textlichen Erläuterung diverse Pläne umfassen. Die Kompensationsermittlung wurde gemäß der BayKompV erbracht.
19. Oktober 2017
Abbau-/Rekultivierungsplanung / Projekte, Eingriffsregelung nach BayKompV
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