Projekt: Antrag auf Genehmigung nach BImSchG §4 Abs. 1 zur Errichtung eines Kieswerkes mit Brecheranlage
Zeitraum: ab 2013
Im Rahmen der Standortverlegung des Kieswerkes am Hollerner See wurde ein Ersatzstandort benötigt. Dieser wurde im Echinger Süden ausgewiesen (siehe Abbau- und Rekultivierungsplanung). Für den Betrieb des neuen Kieswerkes mit Sieb-, Wasch-, und Brecheranlagen sowie den benötigten Baggern, Radladern, etc. war die Erstellung eines Antrages nach BImSchG §4 Abs. 1 erforderlich.
Aus dem alten Kieswerk – Werk am Hollerner See – kommen verschiedene Anlagenteile auf dem neu geplanten Werksgelände wieder zum Einsatz. Zusätzlich war das gesamte Betriebsgelände mit sämtlichen Bauten und Anlagen – Büro- & Sozialräume, Werkstatthalle, Disposition/Fahrzeugwaage, Betriebstankstelle – Gegenstand des Antrags, da diese in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Betrieb des Kieswerks stehen.
Ergänzend zu einer ausführlichen textlichen Erläuterung, Plänen, bauordnungsrechtlichen Unterlagen waren auch eine schallschutztechnischen Untersuchung, eine FFH-Vorprüfung sowie eine Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) betreffend den geplanten Kiesabbau Teil der Antragsunterlagen.