Projekt: Antrag auf Genehmigung nach BImSchG §4 Abs. 1 zur Aufstellung und zum Betrieb einer Bauschuttaufbereitungsanlage und einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Bauschutt, Dornach/ Aschheim
Zeitraum: 2009
Im Rahmen eines fortschreitenden Nasskiesabbaus soll auch als Auffüllmaterial genehmigter Bauschutt als Verfüllmaterial verwendet werden. Hierbei handelt es sich um nicht gefährliche Abfälle in Form von unbelastetem Betonbruch und Mauerwerks-Abbruch, welche nach dem Brechen entsprechend der Genehmigung vor Ort eingebaut werden.
Der Bauschutt-Schotter wird mit mindestens 2 m Abstand zum höchsten Grundwasserstand über dem Verfüllkörper als Zwischenschicht unter der abschließenden Schicht aus Rotlage und Oberboden eingebaut. Der Schottereinbau hat den Zweck, über der eigentlichen Verfüllung für stabile Verhältnisse zu sorgen und die Entwässerung der später landwirtschaftlich genutzten Flächen zu verbessern.
Zur Bauschuttaufbereitung soll eine mobile Brecheranlage (Prallbrechmühle) betrieben werden. Für die zwei flächigen Standorte für den Betrieb der Bauschuttaufbereitungsanlage sowie zur Lagerung des Bauschutts ist ein Antrag auf Genehmigung nach BImSchG §4 Abs. 1 erforderlich. Neben einem Erläuterungstext und verschiedenen Lageplänen ist auch die Erstellung von Lärm- sowie Staubgutachten notwendig.