Projekt: Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zum Abbau von Kiesen
Zeitraum: seit 2000
Für das Kieswerk am Hollerner See wurde ein Ersatzstandort benötigt. Dieser wurde im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens, einer FNP-Änderung sowie einer Bebauungs- und Grünordnungsplan-Änderung im südlichen Gemeindegebiet von Eching nahe der Autobahn A9 ausgewiesen. Für das Kieswerk mit Brecheranlage wurde ein eigenständiger BImSchG-Antrag erarbeitet.
Auf der bisher landwirtschaftlich extensiv genutzten Fläche wurd ein Nasskiesabbau mit Grundwasserfreilegung beantragt. Dabei wird die Grube als wandernde Grube betrieben, d.h. Abbau, Verfüllung und Rekultivierung laufen parallel von Süden nach Norden. Die Flächen werden, wie im Raumordnungsverfahren festgesetzt, wiederverfüllt zur Gewährleistung der Flugsicherheit (Vermeidung von Vogelschlag). Als Verfüllmaterial kommen örtlich anfallender Abraum, unverwertbare Lagerstättenanteile, unbedenklichen Bodenaushub ohne Fremdanteile und Waschschlamm zum Einsatz.
Nach Abschluss der Nutzung sollen sich die Flächen wieder in die Landschaft einfügen. Dazu werden Lebensräume gemäß dem bestehenden Heideflächenkonzept eingerichtet: extensiv bewirtschaftete Wiese entlang der Straßen, extensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen auf dem Restgelände. Als Besonderheit wurde gleich zu Beginn des Abbaus im nördlichen Bereich eine Magerrasenfläche geschaffen, als Triebweg für die Schafe und als Wanderweg für Wechselkröten.
Im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung wird der Abbaubetrieb in artenschutzrechtlichen Belangen durch unser Büro bis zum Abschluss der Rekultivierung begleitet. Zudem unterstützen wir das Unternehmen bei der Planung einer zukünftigen Erweiterung.