Projekt: Antrag auf einen Kiesabbau im Trockenabbauverfahren mit Wiederverfüllung & Rekultivierung, nahe Allershausen
Zeitraum: 2017 – 2020, ökologische Baubegleitung ab 2021
Ein großer überregional agierender Baustoffproduzent vertreibt bereits seit vielen Jahren vom Werksstandort Göttschlag aus diverse Produkte aus Sand und Kies sowie hochwertige Splitte für den regionalen Bedarf. Das Transportbetonwerk Allershausen ist aktiv in Betrieb; das Kieswerk, welches seit 10 Jahren stillgelegt war, wird nun saniert. Bisher wurden die Rohmaterialien für das Transportbetonwerk sowie den regionalen Verkauf aus den zwei anderen Abbaugebieten angefahren, was ein hohes LKW-Aufkommen verursachte. Daher wurde nun die Wiederaufnahme des Vor-Ort-Abbaus erkundet, beantragt und im Jahr 2021 genehmigt.
Der geplante Trockenabbau, d.h. ein Abbau ohne Eingriff in das Grundwasser, liegt im Nordosten von Allershausen; südlich und westlich der geplanten Abbaufläche befinden sich bereits rekultivierte Bereiche in Form von aufgeforsteten sowie landwirtschaftlich genutzten Flächen und Landschaftsseen.
Der auf einer Fläche vor rd. 6,5 ha geplante Abbau soll nach einer Wiederverfüllung rekultiviert werden. Die geplante Abbaufläche wird bislang forstwirtschaftlich genutzt. Der vorhandene überwiegend strukturarme Altersklassen-Nadelholzforst“ mit der Fichte als Hauptbaumart wird im Zuge der Rekultivierung durch einen hochwertigen Laubmischwald ersetzt werden.
Eine Hydrogeologische Standortbeurteilung, eine Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung sowie eine FFH-Verträglichkeitsabschätzung ergänzten in Form von Gutachten die Antragsunterlagen, welche neben der textlichen Erläuterung diverse Pläne umfasst. Die Kompensationsermittlung wurde gemäß der BayKompV erbracht.
Unter Beachtung der Auflagen zum Schutz potentiell vorhandener Bodendenkmäler und zum Arten- und Naturschutz wurde 10.2021 mit der Abbauvorbereitung begonnen. Im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung wird der Abbaubetrieb in artenschutzrechtlichen Belangen durch unser Büro begleitet.
19. Oktober 2017
Abbau-/Rekultivierungsplanung / Projekte, Eingriffsregelung nach BayKompV
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