Kiesabbau, bei Mainburg
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  • >> Ausschnitt aus dem Abbauplan, Stand 12.2019
  • >> Ausschnitt aus der Rekultivierungsplanung, Stand 11.2018
  • >> Plandarstellung der Bewertung von Kompensationsbedarf und -umfang, Stand 12.2019
  • >> Blick in den südlichen Teil des Nadelholzforstes im Bereich der geplanten Erweiterung, Aufnahme 11.2017
  • >> Blick über die bestehende Grube auf die geplante Erweiterung im Hinmtergrund, Aufnahme 11.2021

Kiesabbau, bei Mainburg

 

Projekt: Antrag auf Abgrabung im Trockenabbauverfahren mit Wiederverfüllung & Rekultivierung, Gmrkg. Oberempfenbach, Stadt Mainburg

 

Zeitraum: ab 2017

 

 

Ein großer überregional agierender Baustoffproduzent betreibt seit vielen Jahren das Kieswerk Steinbach, welches südwestlich von Mainburg im Landkreis Kelheim liegt. Die bestehenden Abbauflächen sollen um eine rund 5 ha große Abbaufläche ergänzt werden, um die erforderliche Qualität der zu verkaufenden Materialen weiterhin sicherstellen zu können.

Für die derzeit forstwirtschaftlich genutzte Fläche wurde ein Trockenabbau, d.h. Abbau ohne Eingriff in das Grundwasser, in 4 Abbauabschnitten beantragt. Während Abbau und Rekultivierung werden verschiedene Maßnahmen zur Vermeidung, Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (vorgezogene Ausgleichmaßnahmen) und zur Kompensation umgesetzt werden. Nach Abbau und Wiederverfüllung soll der bislang vorrangig strukturarme Altersklassen-Nadelholzforst (Hauptbaumart Fichte) im Zuge der Rekultivierung durch einen hochwertigen standortgerechtem Laubmischwald und einem strukturreichen Waldrand ersetzt werden. Auch die Topographie wird wieder hergestellt werden.

Eine ‚Hydrogeologische Beschreibung‘ sowie eine ‚Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung‘ ergänzen die Antragsunterlagen, welche neben der textlichen Erläuterung diverse Pläne umfassen. Die Kompensationsermittlung wird gemäß BayKompV erbracht.

Anfang 2023 wurde eine Änderung (Tektur) der Rekultivierung auf Teilflächen der Gesamtfläche beantragt.

Date

19. Oktober 2017

Category

Abbau-/Rekultivierungsplanung / Projekte, Eingriffsregelung nach BayKompV

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