Projekt: 1. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Photovoltaikanlage ehemalige Kiesgrube“ – Stadt Garching b. München
Zeitraum: 2020 – 2022
Entsprechend der Zielsetzung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern (LEP), erneuerbare Energien verstärkt zu erschließen und zu nutzen, soll auf einer bereits rekultivierten Kiesabbaufläche im Norden des Gewerbegebietes Garching-Hochbrück eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichtet werden.
Anlass war nicht zuletzt der Wille der Stadt Garching, die Energiegewinnung durch Solarenergie zu steigern und dadurch den Anteil erneuerbarer Energien im Gemeindegebiet zu erhöhen. Der Stadtrat Garching fasste daher fasste daher einen Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans, welche im Dezember 2021 wirksam wurde.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung beläuft sich auf rund 6,9 ha. In den Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplans, welcher im Parallelverfahren erstellt wird, wird zudem noch der notwendige externe Ausgleich mit aufgenommen.
Im Parallelverfahren wird der Bebauungs- und Grünordnungsplan erstellt, womit sich der Bebauungs- und Grünordnungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.