Projekt: Bebauungsplan „Sondergebiet Solarpark Engelbrechtsmünster II“ – Stadt Geisenfeld
Zeitraum: ab 2019
Entsprechend der Zielsetzung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern (LEP), erneuerbare Energien verstärkt zu erschließen und zu nutzen, soll auf einer bisherigen Kies- und Sandabbaufläche nördlich einer bestehenden Photovoltaik-Freiflächenanlage eine neue Photovoltaik-Freiflächenanlage errichtet werden. Der Stadtrat der Stadt Geisenfeld fasste daher einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan.
Die Fläche des Geltungsbereichs, welche sich auf rd. 4 ha beläuft, diente als Kies- und Sandabbaufläche und wird derzeit verfüllt und rekultiviert. Der für die beanspruchte Fläche erforderliche Kompensationsbedarf wird sowohl auf Flächen innerhalb als auch außerhalb des Geltungsbereichs erbracht. Für die II. Entwurfsfassung der Bauleitpläne mit DB II wurde Anfang 2021 die erneute öffentliche Auslegung sowie erneute Beteiligung der Behörden durchgeführt.
Parallel zu diesem Bebauungs- und Grünordnungsplan wird auch der Flächennutzungsplan geändert. Auch hierzu erfolgte eine entsprechende Beschlussfassung. Somit entwickelt sich der Bebauungs- und Grünordnungsplan aus dem Flächennutzungsplan.