Projekt: 43. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Solarpark Engelbrechtsmünster II“ – Stadt Geisenfeld
Zeitraum: ab 2019
Entsprechend der Zielsetzung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern (LEP), erneuerbare Energien verstärkt zu erschließen und zu nutzen, soll auf einer bisherigen Kies- und Sandabbaufläche nördlich einer bestehenden Photovoltaik-Freiflächenanlage eine neue Photovoltaik-Freiflächenanlage errichtet werden. Der Stadtrat der Stadt Geisenfeld fasste daher einen Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung beläuft sich auf rund 4 ha. Die Fläche diente als Kies- und Sandabbaufläche und wird derzeit verfüllt und rekultiviert. Für die II. Entwurfsfassung der Bauleitpläne mit DB II wurde Anfang 2021 die erneute öffentliche Auslegung sowie erneute Beteiligung der Behörden durchgeführt.
Im Parallelverfahren wird der Bebauungs- und Grünordnungsplan erstellt, womit sich der Bebauungs- und Grünordnungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.