Projekt: 43. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Solarpark Engelbrechtsmünster II“ – Stadt Geisenfeld
Zeitraum: 2019 – 2021
Entsprechend der Zielsetzung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern (LEP), erneuerbare Energien verstärkt zu erschließen und zu nutzen, soll auf einer bisherigen Kies- und Sandabbaufläche nördlich einer bestehenden Photovoltaik-Freiflächenanlage eine neue Photovoltaik-Freiflächenanlage errichtet werden. Der Stadtrat der Stadt Geisenfeld fasste daher einen Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans, welche im Juli 2021 wirksam wurde.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung beläuft sich auf rund 4 ha. Die Fläche diente als Kies- und Sandabbaufläche und wird derzeit verfüllt und rekultiviert.
Im Parallelverfahren wurde der Bebauungs- und Grünordnungsplan erstellt, womit sich der Bebauungs- und Grünordnungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.