Projekt: Bebauungsplan und Grünordnungsplan „ GI/GE – Puttenhausen“, Deckblatt Nr. 1 und 2 – Stadt Mainburg
Zeitraum: DB I: 2016 – 2017 / DB II: ab 2019
In Puttenhausen wird seit 1903 Lehm abgebaut und zu Ziegeln gebrannt. Seit 1983 betreibt ein großer Ziegelhersteller diesen Standort zur Rohstoffgewinnung und Produktion. Um auch in Zukunft eine städtebaulich geordnete Weiterentwicklung des Industriegebietes zu ermöglichen, gibt die Stadt Mainburg dieser einen bauplanungsrechtlichen Rahmen.
Das Planungsgebiet liegt im Ortsteil Puttenhausen, Stadt Mainburg, Landkreis Kelheim. Es umfasst das bestehende Werksgelände der Ziegelei, bereits wiederverfüllte Flächen, die im Abbau befindlichen Flächen sowie zukünftige Abbauflächen.
Der Bebauungsplan von 08.2017 sah einen Geltungsbereich von ca. 23,4 ha vor. Mit der aktuellen Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans durch Deckblatt Nr. 2 beläuft sich der neue Geltungsbereich auf rund 25 ha. Ziel der Planung ist u.a. eine Erweiterung der Industriegebietsflächen, eine Anpassung der Ausgleichsflächen und eine Änderung der Abzweigung der Gemeindeverbindungsstraße nach Steinbach. Für die Entwurfsfassung II der Bauleitpläne mit DB II wird ab August 2021 die erneute öffentliche Auslegung sowie erneute Beteiligung der Behörden durchgeführt.
Ziel der grünordnerischen Festsetzungen ist es, durch Ein- und Durchgrünung eine möglichst gute Einbindung des Baugebiets in die Landschaft zu erreichen. Dazu werden charakteristische Elemente des Naturraums aufgegriffen und folgende Lebensräume geschaffen: artenreiches Extensivgrünland, naturnahe Feldgehölze und Hecken, Einzelbäume, Baumgruppen und -reihen, Streuobstbestände sowie Kleingewässer und Gräben mit naturnaher Entwicklung. Der erforderliche Kompensationsbedarf wird sowohl auf Flächen innerhalb als auch außerhalb des Geltungsbereichs erbracht.
Parallel zur Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans mit DB II wird auch der Flächennutzungsplan sowie der Landschaftsplan, jeweils mit Deckblatt Nr. 134, geändert.