Projekt: Bebauungsplan und Grünordnungsplan „ GI/GE – Puttenhausen“, Deckblatt Nr. 1 und 2 – Stadt Mainburg
Zeitraum: DB I: 2016 – 2017 / DB II: ab 2019
In Puttenhausen wird seit 1903 Lehm abgebaut und zu Ziegeln gebrannt. Seit 1983 betreibt ein großer Ziegelhersteller diesen Standort zur Rohstoffgewinnung und Produktion. Um auch in Zukunft eine städtebaulich geordnete Weiterentwicklung des Industriegebietes zu ermöglichen, gibt die Stadt Mainburg dieser einen bauplanungsrechtlichen Rahmen.
Das Planungsgebiet liegt im Ortsteil Puttenhausen, Stadt Mainburg, Landkreis Kelheim. Es umfasst das bestehende Werksgelände der Ziegelei, bereits wiederverfüllte Flächen, die im Abbau befindlichen Flächen sowie zukünftige Abbauflächen.
Die Änderung des Geltungsbereiches durch Deckbl.-Nr. 1 vergrößerte sich der Geltungsbereich auf rund 23 ha. Der Bebauungs- und Grünordnungsplan wird aktuell mit Deckbl.-Nr. 2 überarbeitet. Ziel der Planung ist u.a. eine Erweiterung der Industriegebietsflächen, eine Anpassung der Ausgleichsflächen und eine Änderung der Abzweigung der Gemeindeverbindungsstraße nach Steinbach. Für die Entwurfsfassung der Bauleitpläne mit DB II wird ab Februar 2021 die öffentliche Auslegung sowie Beteiligung der Behörden durchgeführt.
Ziel der grünordnerischen Festsetzungen ist es, durch Ein- und Durchgrünung eine möglichst gute Einbindung des Baugebiets in die Landschaft zu erreichen. Dazu werden charakteristische Elemente des Naturraums aufgegriffen und folgende Lebensräume geschaffen: artenreiches Extensivgrünland, naturnahe Feldgehölze und Hecken, Einzelbäume, Baumgruppen und -reihen, Streuobstbestände sowie Kleingewässer und Gräben mit naturnaher Entwicklung. Der erforderliche Kompensationsbedarf wird sowohl auf Flächen innerhalb als auch außerhalb des Geltungsbereichs erbracht.
Parallel zur Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans mit DB II wird auch der Flächennutzungsplan sowie der Landschaftsplan, jeweils mit Deckblatt Nr. 134, geändert.