Verbraucherschlichtung
Information zur Verbraucherschlichtung
Wir sind stets bestrebt, etwaige Meinungsverschiedenheiten mit unseren Bauherren einvernehmlich beizulegen.
Hierzu nehmen wir in geeigneten Fällen und vorbehaltlich der ggf. notwendigen Zustimmung unseres Haftpflichtversicherers auch an einem Schlichtungsverfahren vor dem sachkundig und paritätisch besetzten Schlichtungsausschuss der Bayerischen Architektenkammer, nicht jedoch vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG, teil.“